Sorgenfreier Unfallschutz – wir machen es möglich. Leistungen der Unfallversicherung
Rooming-In
Kinder sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt als Erwachsene. Sollte ein Kind eine stationäre Behandlung im Krankenhaus benötigen, besteht für Eltern stets die Möglichkeit im selben Zimmer untergebracht zu werden. Personen, die auf eine spezielle Betreuung angewiesen sind, besteht ebenso der Anspruch auf Rooming-In Leistungen. Hierzu gehören unter anderem Personen, die eine schwere Behinderung aufweisen oder auf Reha Maßnahmen angewiesen sind.
Bergungskosten
Bergungskosten stehen in Zusammenhang mit Rettungsmaßnahmen. Sie fallen an, wenn Personen aus einer lebensbedrohlichen Lage befreit werden müssen. Beispielsweise während eines Skiurlaubs in den Alpen, wenn die betroffene Person von einer Schneelawine verschüttet wird. In solch einem Fall müssen Suchhunde eingesetzt werden, um das Unfallopfer unter der Schneemenge ausfindig zu machen und einen schnellen Transport in ein Krankenhaus zu sichern.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld kann bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsnehmererhält pro Tag einen fixen Geldbetrag. Dieser Geldbetrag soll die Mehrkosten decken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Hierzu gehören unter anderem Kosten für Telefon, Internet und TV oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Kosmetische Operationen
Ein Unfall kann sowohl körperlich als auch ästhetische Spuren hinterlassen. In manchen Fällen kann dies für den Betroffenen eine psychische Belastung darstellen. Unfallopfer haben einen Anspruch auf eine kosmetische Operation, wenn das Aussehen des Versicherungsnehmers aufgrund eines Unfalles verändert wurde. Erwachsene können den Eingriff innerhalb einer Frist von drei Jahren in Anspruch nehmen, minderjährige bis zum 21. Lebensjahr.
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