DFV – Unfallversicherung mit Sofortschutz ab 2,06€

2,06 

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung ist grund­sätzlich für jeden – egal in welchem Alter – sinnvoll. Es gibt zwar eine gesetzliche Unfall­versicherung, doch diese greift nur bei Arbeits­unfällen, Berufs­krankheiten und schulischen Aktivitäten. Mehr als 70 % der Unfälle passieren jedoch in der Freizeit – also genau dort, wo die gesetzliche Unfall­versicherung nicht eintritt. Mit dem Abschluss einer privaten Unfall­versicherung können diese Lücken geschlossen werden – an jedem Ort und zu jeder Zeit.

Da schwere Unfallverletzungen oftmals hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen, ist eine zusätzliche Ab­sicherung existenziell wichtig. Die Invaliditäts­leistung der privaten Unfallversicherung kann vom Versicherten ganz nach seinen persönlichen Bedürfnissen eingesetzt werden – also z. B. für behinderten­gerechte Um­bauten im Haus oder für den Ausgleich von Verdienstausfällen.

Sorgenfreier Unfallschutz – wir machen es möglich. Leistungen der Unfallversicherung

Rooming-In

Kinder sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt als Erwachsene. Sollte ein Kind eine stationäre Behandlung im Krankenhaus benötigen, besteht für Eltern stets die Möglichkeit im selben Zimmer untergebracht zu werden. Personen, die auf eine spezielle Betreuung angewiesen sind, besteht ebenso der Anspruch auf Rooming-In Leistungen. Hierzu gehören unter anderem Personen, die eine schwere Behinderung aufweisen oder auf Reha Maßnahmen angewiesen sind.

Bergungskosten

Bergungskosten stehen in Zusammen­hang mit Rettungs­maßnahmen. Sie fallen an, wenn Personen aus einer lebens­bedrohlichen Lage befreit werden müssen. Beispiels­weise während eines Skiurlaubs in den Alpen, wenn die betroffene Person von einer Schnee­lawine verschüttet wird. In solch einem Fall müssen Suchhunde ein­gesetzt werden, um das Unfallopfer unter der ­Schneemenge ausfindig zu machen und einen schnellen Transport in ein Krankenhaus zu sichern.

Krankenhaustagegeld

Das Kranken­haus­tage­geld kann bei einer stationären Behandlung im Kranken­haus in Anspruch genommen werden. Der Versicherungs­nehmererhält pro Tag einen fixen Geldbetrag. Dieser Geldbetrag soll die Mehrkosten decken, die von der ge­setzlichen Kranken­versicherung nicht übernommen werden. Hierzu gehören unter anderem Kosten für Telefon, Internet und TV oder die Unter­bringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Kosmetische Operationen

Ein Unfall kann sowohl körperlich als auch ästhetische Spuren hinterlassen. In manchen Fällen kann dies für den Betroffenen eine psychische Belastung darstellen. Unfallopfer haben einen Anspruch auf eine kosmetische Operation, wenn das Aussehen des Versicherungs­nehmers aufgrund eines Unfalles verändert wurde. Erwachsene können den Eingriff innerhalb einer Frist von drei Jahren in Anspruch nehmen, minderjährige bis zum 21. Lebensjahr.

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