Am Lebensende möchte man seinen Kindern gerne etwas mitgeben. Wer allerdings im Alter pflegebedürftig wird, der muss leider oftmals etwas anderes erleben. Die Pflegekosten sind so hoch, dass das eigene Vermögen verbraucht ist und am Ende sogar die Kinder ihren Eltern finanziell unter die Arme greifen müssen. Die Anspruchsgrundlage gegen erwachsene Kinder ergibt aus den §§ 1601 ff. BGB, hinsichtlich der Einstandspflicht der Kinder, insbesondere § 1601 BGB und § 1602 BGB.
Mit der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege können hohe Pflegekosten aufgefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.
Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Alleine die Unterbringung im Pflegeheim kostet Monat für Monat über 3.000 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man schon mit Kosten von etwa 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflegeversicherung unverzichtbar.
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