Freie Krankenhauswahl
Als Patient möchte man bei einer Erkrankung nicht in das erstbeste, sondern in das beste Krankenhaus. Als Kassenpatient hat man jedoch nur einen Anspruch auf das nächstgelegene geeignete Vertragskrankenhaus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Geht der Patient in ein anderes Krankenhaus, muss er die Mehrkosten selbst zahlen. Die private Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz bietet Ihnen bei den versicherten Krankheiten eine freie Wahl des Krankenhauses.
Die besten Mediziner für Ihre Gesundheit
Bei einem schweren Unfall oder einer ernsthaften Erkrankung geht es im Krankenhaus oftmals um Leben und Tod. Als Kassenpatient wird man vom diensthabenden Stationsarzt behandelt. In einer solchen Situation wünscht man sich jedoch die bestmögliche medizinische Behandlung vom spezialisierten Arzt oder sogar vom Chefarzt. Mit der stationären Krankenzusatzversicherung DFV-KlinikSchutz haben Sie auch als Kassenpatient Zugang zu privatärztlichen Leistungen und bekommen die Mehrkosten einer Chefarztbehandlung erstattet.
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