Freie Krankenhauswahl
Als Patient möchte man bei einer Erkrankung nicht in das erstbeste, sondern in das beste Krankenhaus. Als KassenÂpatient hat man jeÂdoch nur einen Anspruch auf das nächstÂgeÂlegeÂne geÂeignete VerÂtragsÂkrankenÂhaus der geÂsetzlichen KrankenÂversicherung (GKV). Geht der Patient in ein anderes KrankenÂhaus, muss er die MehrÂkosten selbst zahlen. Die private KrankenÂhausÂzusatzÂversicherung DFV-KlinikSchutz bietet Ihnen bei den verÂsicherÂten KrankÂheiten eine freie Wahl des KrankenÂhauses.
Die besten Mediziner für Ihre Gesundheit
Bei einem schweren Unfall oder einer ernsÂthaften Erkrankung geht es im KrankenÂhaus oftmals um Leben und Tod. Als KassenÂpatient wird man vom dienstÂhabenden StationsÂarzt behandelt. In einer solchen SituÂation wünscht man sich jedoch die bestmögliche meÂdiÂziniÂÂsche Behandlung vom spezialisierten Arzt oder sogar vom Chefarzt. Mit der staÂtionÂären KrankenÂzusatzÂversicherung DFV-KlinikSchutz haben Sie auch als KassenÂpatient Zugang zu privatÂärztlichen Leistungen und bekommen die MehrÂkosten einer ChefarztÂbehandlung erstattet.
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